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Vereinfachte Zusatzqualifikation für die Energieberatung für Wohngebäude – 16 UE vereinfachtes Nachweisverfahren

Inhalt

Förderfähig ist eine Energieberatung für Wohngebäude, wenn ein Energieberater sie durchführt, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm zugelassen wurde.
Der Energieberater muss neben einer Grundqualifikation (Ausstellungsberechtigung nach § 21 Absatz 1 und 2 EnEV 2014) über eine Zusatzqualifikation verfügen.

Die erforderliche Zusatzqualifikation wird vom BAFA angenommen, wenn die Aus-/Weiterbildung länger als fünf Jahre zurückliegt. In diesem Fall ist eine zusätzliche Fortbildung mit 16 Unterrichtseinheiten (UE) gefordert.

Informationen zu den Anforderungen an die Zusatzqualifikation von Energieberatern im Bundesförderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

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Inhaltlich passend sind verschiedene Kurse im Programm der DEN-Akademie. Bitte lassen Sie die Inhalte vor Ihrer Anmeldung vom BAFA prüfen, es handelt sich hierbei um unverbindliche Kursvorschläge.

Zu genaueren Informationen und den jeweiligen Einzelseminaren gelangen Sie über den Link im Feld "Bemerkungen"!

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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