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Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektrotechnik

Inhalt

Als Industriemeister/in sind Sie heute im Management als Führungskraft tätig. Dabei liegt Ihre Meisterschaft in der personellen, technischen und betriebswirtschaftlichen Lösung von Führungsaufgaben zur Erhaltung von Flexibilität und Dynamik Ihres Unternehmens. Betriebe suchen Praktiker wie Sie, die durch ihre Ausbildung sofort als moderne technische Führungskräfte einsetzbar sind, z. B. für die Installation neuer Anlagen und Systeme, für die Planung und Organisation der Instandhaltung sowie für die Sicherstellung der Energieversorgung.Ausbildung der Ausbilder

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Technik"

  • Automatisierungs- und Informationstechnik (Neuwied)
  • Infrastruktursysteme und Betriebstechnik (Bad Kreuznach)

Handlungsbereich "Organisation"

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich "Führung und Personal"

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
    Voraussetzung: Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektroberufen zugeordnet werden kann oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens halbjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis
und den Erwerb berufs-und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig
sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil
"Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben
eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf
andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Ansprechpartner: Andrea Rheindorf
Telefon: +49.2631.917715
Fax: +49.2631.917749
Email: rheindorf@ihk-akademie-koblenz.de

IHK-Fortbildungsprüfung

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Abschluss
Industriemeister/in - Elektrotechnik (PrüfO vom 09.12.19) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
29.10.24 - 13.11.27 08:00 - 13:00 Uhr Vormittags
Di. und Sa.
7385 
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten für Privatzahler per Lastschrifteinzug möglich. Der Lehrgang besteht aus drei Abschnitten: Ausbildung der Ausbilder (AdA), Basisqualifikation und Handlungsspezifische Qualifikation. Im Gesamtpreis sind alle Kosten der erforderlichen Lehr- und Übungsbücher enthalten. Falls der AdA-Schein schon vorliegt, vermindern sich die Gesamtkosten entsprechend. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Term
Andernacher Straße 17
56564 Neuwied

max. 12 Teilnehmer

Dauer: mehr als 3 Jahre

Mindestteilnehmer: 7

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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