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Die Meldepflicht im Fall von Datenpannen, bzw. der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bereitet vielen verantwortlichen Stellen nach wie vor Kopfzerbrechen. Stellt das versehentlich falsch adressierte Paket eine Datenpanne dar? Muss gemeldet werden? Welche Konsequenzen hat die Meldung? Welche Dokumente müssen proaktiv bereitgehalten werden für den Fall, dass es zu einer Datenpanne kommt?
Diese Lücken gilt es zu schließen. Die Aufsichtsbehörden erwarten von jeder verantwortlichen Stelle, dass es bereits "bevor das Kind in den Brunnen fällt" interne Regelungen gibt, die den Umgang mit Datenpannen zum Gegenstand haben.- Rechtliche Grundlagen zu "Datenpannen" mit Praxisbeispielen
- Verbreitung einer Richtlinie zum Umgang mit Datenpannen
- Vorbereitung von Mustern und Regelungen zur Festlegung interner Entscheidungswege und der Dokumentation von Datenschutzvorfällen
Ansprechpartner: Angela Rosenberg
Telefon: +49.261.3047183
Fax: +49.261.3047123
Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de
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