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Vorbereitungskurs
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und Short Range Certificate (SRC)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist für alle Schiffe erforderlich, auf denen sich Binnenfunkgeräte befinden
Es wird von den Ländern der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" anerkannt (z.B. Niederlande, Belgien, Österreich, Schweiz etc.). Anders als im Seefunk, ist dieses Sprechfunkzeugnis nicht speziell für die Sportschifffahrt, sondern auch für die Berufsschifffahrt gültig. Sobald sich ein Binnenfunkgerät an Bord eines Schiffes befindet (welches während der Fahrt eingeschaltet sein muss, weil es eine Funkbenutzungspflicht gibt), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss eine Person an Bord im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.
Das Short Range Certificate (SRC) ist der amtliche Funkschein für UKW-Seefunkanlagen
Seit 2008 benötigt jede Schiffsführerin und jeder Schiffsführer einer See gehenden Yacht in deutschen Hoheitsgewässern diesen Schein. Es reicht nicht mehr aus, dass ein Crewmitglied diesen Befähigungsnachweis besitzt.
Wir bilden den SRC u. UBI an modernen UKW-Sprechfunk-Geräten der Firma ICOM aus. Es handelt sich um Schulungs-Anlagen bestehend aus zwei voll funktionstüchtigen ICOM IC M-323, die in der Prüfung benutzt werden können.
Voraussetzungen für beide Funkzeugnisse:
- Mindestalter 15 Jahre 9 Monate
- Antrag SRC und Antrag UBI
- Je ein Passbild
- Kopie des gültigen Personalausweises
- bei Minderjährigen: Unterschrift der Eltern (auf Antrag)
Zielgruppe:
Erwachsene allgemein