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Japanisch A2 (Online-Kurs)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Japanisch A2 (Online-Kurs)
Die Fortsetzung des A1-Japanisch-Onlinekurses ist auch für Quereinsteiger geeignet, die über die sprachlichen Fertigkeiten der Stufe A1 verfügen. Vor dem ersten Präsenztermin findet für Quereinsteiger/innen eine kurze Einführung in die vhs.cloud statt. Zu Beginn des Folgesemesters bestätigt eine Prüfung auf dem Niveau A2 Ihren Lernerfolg.

X 41082X - Beginn: 06.04.2022
15 UE Präsenz / 10 UE Online bei 3-4 TN
25 UE Präsenz / 15 UE Online bei 5-6 TN
30 UE Präsenz / 30 UE Online bei 7-10 TN
464,00 Euro / 325,00 Euro für TH-Studierende
Yuki Schumacher

X 84025 - Prüfung: 08.07.2023
45,00 Euro / 90,00 Euro bei Einzel-/Nachprüfungen

Kursgebühr:379,00 Euro / 265,00 Euro für Studierende der TH Bingen
für Unterricht, Onlinebegleitung und Lizenzgebühr
zuzügl. Prüfungsgebühr

In Zusammenarbeit mit der TH Bingen

Unterrichtsart
E-Learning
Sonstiges Merkmal
A2 (Sprachniveau, Grundstufe) i
Vorkenntnisse (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 4 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
07.04.21 16:30 - 18:00 Uhr Nachmittags
Mi.
330  Freidhof 11
55411 Bingen am Rhein
D

max. 10 Teilnehmer

7

Referent/in: Yuki Schumacher

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

06.04.22 16:30 - 18:00 Uhr Nachmittags
Mi.
s.o.
290  Freidhof 11
55411 Bingen
D

max. 10 Teilnehmer

7

Referent/in: Yuki Schumacher

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

12.04.23 16:30 - 18:00 Uhr Nachmittags
Mi.
s.o.
379  55411 Bingen
D

max. 10 Teilnehmer



Referent/in: Yuki Schumacher

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

10.04.24 16:30 - 18:00 Uhr Nachmittags
Mi.
s.o.
379  s.o.

max. 10 Teilnehmer



Referent/in: Yuki Schumacher

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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