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Vortragsangebot des Betreuungsvereins der Lebenshilfe Landau-Südliche Weinstraße e.V.
Dieses Thema sollte man nicht auf die lange Bank schieben!
In guten Zeiten kann man vorsorgen und sich eine/n Bevollmächtigte/n selbst aussuchen.
Tut man das nicht, regelt es das zuständige Amtsgericht im Ernstfall und bestellt eine/n Betreuer/in.
In 1,5 Stunden wird der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Betreuung erklärt und diskutiert und die wesentlichen Themen, die in einer Vorsorgevollmacht enthalten sein, müssen beleuchtet.