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Rechnungswesen im Gesundheitswesen

Inhalt

Erlernen Sie die Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitswesen und machen Sie sich mit den branchenspezifischen Kontenrahmen vertraut. Vertiefen Sie Ihre Kenntnisse zu den speziellen gesetzlichen Regelungen, wie z. B. der Krankenhaus-Buchführungsverordnung bzw. der Pflegebuchführungsverordnung, und üben Sie die Anwendung an einer Viezahl von Fallbeispielen bis hin zur Buchung in einer Kur- & Rehabilitationsklinik.
In diesem Modul stehen folgende Inhalte zur Auswahl:


  • Spezielle Buchführungspflicht

  • Ausnahmen der Buchführungspflicht

  • Steuerliche Regelungen und Vergünstigungen im Gesundheitswesen

  • Anwendung branchenspezifischer Kontenrahmen

  • Buchung in einer Kur-& Rehabilitationsklinik

Informationen zum Lernsystem

Das MWS besteht aus verschiedenen thematischen Modulen. Nach Absprache mit der Agentur für Arbeit wird in einem persönlichen Beratungsgespräch ein individueller Qualifizierungsplan entwickelt. Ausgangspunkt sind dabei Ihre Vorkenntnisse und Ihre Ziele. Den Beginntermin können Sie ggf. in Absprache mit der Agentur für Arbeit selber festlegen. Sie lernen und arbeiten bei der DAA mit Fallstudien, Übungsmandanten und verschiedenen anderen Lernmaterialien (z. B. Videos) und werden von einem Lernberater betreut und von Dozenten unterrichtet.

Abschluss: DAA-Prüfung

Dauer: Auf Anfrage

Anmeldung bei Herr Sebastian Maes
Telefon: 0651 91867-42
Email:sebastian.maes@daa.de

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend
kostenlos per Bildungsgutschein
Friedrichstraße 22
54516 Wittlich


Veranstaltungsart:Vollzeit/Teilzeit

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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