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Qualitätsmanagement - Musterung

Inhalt

Fertigt ein Hersteller ein erstes Musterteil unter Serienbedingungen, dokumentiert er den gesamten Produktionsablauf für den Auftraggeber in einem Erstmusterprüfbericht. Somit handelt es sich bei dem Erstmusterprüfbericht um eine elementare Größe des Qualitätsmanagements. Lernen Sie die wichtigsten Arbeitsschritte und Anforderungen an einen Erstmusterprüfbericht, der eine spezielle Form eines Prüfplans darstellt. Durch die Bearbeitung von Fallstudien und Praxis-Beispielen mit zahlreichen Übungen vertiefen Sie Ihr Wissen, so dass Sie für den Einsatz an Ihrem (zukünftigen) Arbeitsplatz vorbereitet sind.

Das erworbene Wissen können Sie in weiteren Bereichen zum Thema Qualitätsmanagement vertiefen


  • Qualitätsmanagement - Arbeitsvorbereitung

  • Qualitätsmanagement in der Abteilung Einkauf

  • Qualitätsmanagement in der Abteilung Verkauf

  • Qualitätsmanagement in der Abteilung Produktion

  • Reklamationsmanagement

  • Qualitätsmanagement in der Abteilung Lager und Versand

  • Qualitätsmanagement im Bereich Controlling

  • Grafische Darstellung von QM-Daten


Vor der Nutzung unseres Systems steht immer eine ausführliche Erstberatung, in der Regel persönlich. Ausgehend von Ihren beruflichen Erfahrungen und Ihren Zielen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Qualifizierungs-/ Bildungsplan.

Abschluss: DAA-Prüfung

Dauer: Auf Anfrage

Anmeldung bei Herr Sebastian Maes
Telefon: 0651 91867-42
Email:sebastian.maes@daa.de

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend
kostenlos per Bildungsgutschein
Friedrichstraße 22
54516 Wittlich


Veranstaltungsart:Vollzeit/Teilzeit

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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