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Ausbildung der Ausbilder/-innen (AdA)

Inhalt

Die Qualifikation von Mitarbeitern ist in wichtiger Faktor im wirtschaftlichen Wettbewerb. Die Ausbilder eines Unternehmens haben die Aufgabe, ihre Auszubildenden auf die zukünftigen Tätigkeiten optimal vorzubereiten. Dies ist ein interessantes, oft auch zusätzliches Arbeitsfeld, das sowohl berufs- als auch arbeitspädagogische Kenntnisse erfordert.

Die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO ist als Aufstiegsausbildung ein wichtiger Qualifikationsnachweis für die unterschiedlichsten pädagogischen Tätigkeiten in Lehrzusammenhängen. Auch Dozenten weisen häufig ihre pädagogische Eignung mit dieser Prüfung nach, da es kaum eine andere, allgemeingültige und direkte Prüfung gibt.

Seit August 2009 gilt wieder die Pflicht zur Zulassung der Ausbilder durch die Kammerprüfung gemäß AEVO in Ausbildungsbetrieben. Daher besteht ständig eine starke Nachfrage.

Der Kurs richtet sich nach der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) und ist an IHK-Vorgaben orientiert.

Abschluss: Sonstige externe Prüfung

Dauer: 180 Stunden

Anmeldung bei Herr Sebastian Maes
Telefon: 0651 91867-42
Email:sebastian.maes@daa.de

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend
kostenlos per Bildungsgutschein
Friedrichstraße 22
54516 Wittlich


Veranstaltungsart:Vollzeit/Teilzeit

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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