Inhalt
Im Zuge von Baumaßnahmen entstehen zwangsläufig Abfälle. Diese sind auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen zu verwerten oder allgemeinwohlverträglich und geordnet zu beseitigen. Das gilt für den Bodenaushub beim Neubau, das Abbruchmaterial bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen oder den Baustellenmisch- und Sonderabfall gleichermaßen.
- Unterrichtsart
- E-Learning
Web-Seminar