Inhalt
Am 1. August 2019 treten die mit dem "Starke-Familien-Gesetz" geregelten Änderungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Kraft. Sie enthalten einzelne Leistungserhöhungen und setzen vor allem von der Sozialrechtsprechung entwickelte Verfahrensvereinfachungen um.
Dieses Seminar thematisiert die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Es werden Lösungen für die praktischen Umsetzungsprobleme verschiedener Einzelpakete der BuT-Regelungen, insbesondere bei der Lernförderung, der Schülerbeförderung und den Klassenfahrten
vorgestellt. Die BuT-Neuregelungen durch das "Starke-Familien-Gesetz" werden eingehend dargestellt. Dabei wird auch die Rechtsprechung zum unabweisbaren Bedarf gem. § 21 Abs. 6 SGB II erörtert.
Auf dieser Veranstaltung treffen Sie:
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der in den Städten, Gemeinden und Landkreisen für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zuständigen Sozial- und Jugendämtern sowie der Jobcenter