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Praxisforum: Reisekosten- und Bewirtungsrecht

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Im Praxisforum Reisekosten- und Bewirtungsrecht steht die Problemlösung Ihrer aktuellen Fragen aus der laufenden Abrechnungsarbeit sowie der Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen im Mittelpunkt.

Der kompetente Referent moderiert und erarbeitet mit Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen. Sie erhalten praktische Hilfe bei der Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen und aktueller Rechtsprechung. Der Referent informiert Sie über anstehende Gesetzesänderungen, so dass Sie sich frühzeitig darauf einstellen können. Zur Vertiefung und Dokumentation erhalten Sie zudem umfangreiche Unterlagen.

Das besondere Merkmal dieses Forums: Neben den aktuellen rechtlichen Änderungen bespricht der Referent mit Ihnen die Fälle, die Sie aus Ihrer Praxis mitbringen. Gemeinsam mit dem Referenten und den Kollegen und Kolleginnen erarbeiten Sie passende Lösungen.
Ziele des Praxisforums:

  • optimale Umsetzung der Nachbesserungen 2015 bis 2022 zur Reisekostenreform in die Praxis,
  • hohe Abrechnungssicherheit und -effizienz,
  • der Aufbau eines Netzwerkes mit anderen Experten und
  • die Vermeidung von Haftungsrisiken und SteuernachzahlungenAktuelles / Neuregelungen zum Reisekosten- und Bewirtungsrecht:
  • BMF-Schreiben vom 25. 11. 2020
  • Reisekostenreform in der Praxis: Alle Infos zu den "Nachbesserungen" von 2015 bis heute
  • Corona / COVID-19 Update
  • Praxiserfahrungen und Gestaltungsmöglichkeiteiten sowie finale Rechtsprechung zur "1. Tätigkeitsstätte"
  • "Nachbesserungen" Mahlzeitengestellung:
  • Generelle Entscheidungshoheit des Arbeitgebers zur Kürzung der VMA bei Imbiss und Snack
  • Behandlung von "doppelten Mahlzeiten"
  • Die Neuregelungen (2020 bis 2022) zur A1-Bescheinigung bei Auslandsreisen
  • Neue Inlands- und Auslandspauschalen 2020-2022
  • Neue Sachbezugswerte 2023
  • Problematik: Abrechnung Verpflegungspauschalen Ausland bei mehrtägeigen Reisen (Überlandreisen)
  • Neue LKW-Fahrer-Pauschale seit 2020
  • Neues BMF-Schreiben zu den Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen (Neues BFH-Urteil)
  • Neue Formvorschriften zu den Bewirtungsbelegen ab 1.1.2023
  • Die neue Umsatzsteuerproblematik bei Hotel- und Bewirtungsaufwandsrechnungen
  • Neue Umzugskostenpauschalen zum 1.4.2022
  • Neues Urteil zu den VIP-Logen
  • Aktuelles zur Firmenwagenbesteuerung (Neues BFH-Urteil zu den Zuzahlungen, aber auch Aktuelles zu den Elektro- und Hybridfahrzeugen, E-Bike + Jobradproblematik)
  • Neues BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale
  • BahnCard: Deutliche Erleichterung bei der Gestellung oder Erstattung (Neues BMF-Schreiben)
  • Tagesaktuelle Besprechung von BFH-Urteilen, BMF-Schreiben, OFD-Verfügungen, etc.

Klärung von Teilnehmerfragen aus laufendem Geschäft und Lohnsteuer-Außenprüfung. Lassen Sie uns hierzu Ihre Fragen vorab per Mail zukommen.
Voraussetzung: Grundkenntnisse im Reisekosten- und Bewirtungsrecht werden vorausgesetzt.

Ansprechpartner: Vicky Hammes
Telefon: +49.261.3047115
Fax: +49.261.3047123
Email: hammes@ihk-akademie-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 4 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
23.02.21 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
345  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 34 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 7

16.02.22 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mi.
355  s.o.

max. 34 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

28.03.23 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
385  s.o.

max. 14 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 7

27.02.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
s.o.
425  s.o.

max. 34 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 1

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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