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Einbürgerungstest

Inhalt

Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Dabei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmer*innen im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist, er kann auch wiederholt werden.Nachdem Sie den Einbürgerungstest abgelegt haben, beträgt die Wartezeit aktuell mindestens 8 Wochen bis das BAMF ihnen die Prüfungsergebnisse zustellt.

1 Termin(e)

Dienstag, 15:00 Uhr

Zertifikat
Einbürgerungstest i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
27.06.23 15:00 - 16:00 Uhr Nachmittags
Di.
25  Beverwijker Ring 5
56564 Neuwied
Deutschland

Termine:
27.06.2023 von 15:00 bis 16:00 Uhr

Dozent: Frau Elke Lenz
Weitere Informationen

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