Inhalt
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Eigene Fachkräfte ausbilden!
Ihr Vorteil
Nachwuchssicherung im Betrieb
Beruflicher Aufstieg
Persönliche Weiterentwicklung
Modulbaustein zur Meisterprüfung
Praxisnaher Lehrgang
Bundesweit gültig
Mit Prüfung und Zeugnis
Bildungsveranstaltung "Ausbilder-Eignungsverordnung - anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung" in Vollzeit ist nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt.
Ein Antrag auf Bildungsfreistellung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn im Betrieb gestellt werden!
Wichtig für wen?
Gesell/-innen, die die Meisterprüfung anstreben
Gesell/-innen in Berufen ohne Meisterpflicht
Gesell/-innen, die sich weiterentwickeln wollen
Mitarbeiter/innen mit kaufmännisch oder gewerblicher Berufserfahrung, die die Ausbildung im Betrieb optimieren wollen
Personen, die die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach AEVO erwerben wollen
Existenzgründer/innen
Kursinhalte
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen
Teilnahmevoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung
Lehrgangsabschluss
Zeugnis (anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung)
Informationen zur Prüfung
In dem angegebenen Zeitraum des Kurses findet die Vorbereitung auf die Prüfung statt. Zusammenhängend mit dem Kurs müssen zwei Prüfungen erfolgreich abgelegt werden, um das Prüfungszeugnis "Ausbilder-Eignungsverordnung" zu erhalten.
Die schriftliche Prüfung findet während des Kurses statt und dauert 180 Minuten. Hier sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten.
Die praktische Prüfung findet ca. sechs Wochen nach Kursende statt. Hierfür muss nach Kursabschluss innerhalb von drei Wochen ein Unterweisungsentwurf angefertigt werden, welcher die Grundlage für die Prüfung darlegt. Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation oder einer praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch von insgesamt höchstens 30 Minuten.