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Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Inhalt

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Eigene Fachkräfte ausbilden!

Ihr Vorteil

  • Nachwuchssicherung im Betrieb
  • Beruflicher Aufstieg
  • Persönliche Weiterentwicklung
  • Modulbaustein zur Meisterprüfung
  • Praxisnaher Lehrgang
  • Bundesweit gültig
  • Mit Prüfung und Zeugnis
  • Bildungsveranstaltung "Ausbilder-Eignungsverordnung - anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung" in Vollzeit ist nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt.

Ein Antrag auf Bildungsfreistellung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn im Betrieb gestellt werden!

Wichtig für wen?

  • Gesell/-innen, die die Meisterprüfung anstreben
  • Gesell/-innen in Berufen ohne Meisterpflicht
  • Gesell/-innen, die sich weiterentwickeln wollen
  • Mitarbeiter/innen mit kaufmännisch oder gewerblicher Berufserfahrung, die die Ausbildung im Betrieb optimieren wollen
  • Personen, die die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach AEVO erwerben wollen
  • Existenzgründer/innen

Kursinhalte

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Teilnahmevoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung

Hinweis
Auszubildende dürfen nur von Personen ausgebildet werden, die persönlich und fachlich geeignet sind. Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Kammer, ob Sie mit dem Abschluss der Weiterbildung ausbilden dürfen. Die bestandene AEVO-Prüfung berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden.

Lehrgangsabschluss
Zeugnis (anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung)

Kosten
600 Euro Kursgebühren
180 Euro Prüfungsgebühren
zzgl. Fachbücher

Informationen zur Kursdurchführung
Dieser Kurs findet zusammen mit dem Meistervorbereitungskurs Teil IV - Berufs- und Arbeitspädagogik statt. Die Prüfungen finden getrennt voneinander statt.

Informationen zur Prüfung
In dem angegebenen Zeitraum des Kurses findet die Vorbereitung auf die Prüfung statt. Zusammenhängend mit dem Kurs müssen zwei Prüfungen erfolgreich abgelegt werden, um die Qualifikation Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zu erwerben.

Die schriftliche Prüfung findet eine Woche nach Kursabschluss statt und dauert 180 Minuten. Hier sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten.

Die praktische Prüfung findet ca. sechs Wochen nach Kursabschluss statt. Hierfür muss nach Kursabschluss innerhalb von drei Wochen ein Unterweisungsentwurf angefertigt werden, welcher die Grundlage für die Prüfung darlegt. Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch von insgesamt höchstens 30 Minuten. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Förderungsart
Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
Qualifizierungsscheck (Rheinland-Pfalz)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
04.01.25 - 07.06.25 08:00 - 12:00 Uhr WE WochenendeB Bildungsfreistellung
Sa.
780 
zzgl. Fachbücher + Prüfungsgebühren
Campus Weiterbildung, Loebstr. 18
54292 Trier

max. 20 Teilnehmer

https:/­/­www.­hwk-trier.­de/­54,0,coursedeta.­.­

17.03.25 - 28.03.25 08:00 - 17:00 Uhr GanztägigB Bildungsfreistellung
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
780 
zzgl. Fachbücher + Prüfungsgebühren
s.o.

max. 20 Teilnehmer

https:/­/­www.­hwk-trier.­de/­54,0,coursedeta.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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