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CAD-Fachkraft

Inhalt

Computer Aided Design: Aus vielen Berufen nicht mehr wegzudenken!

In vielen Gewerken kommen heute CAD-Programme zum Einsatz. Dabei ist nicht nur die Fertigung interessant, sondern auch die Kundenpräsentation.

Ihr Vorteil

  • Wesentliches Know-how, das Sie in vielen Arbeitsfeldern einsetzen können
  • Staatlich anerkannter Abschluss
  • Software: Kostenlose Studentenversion

Zielgruppe
Meister/innen, Gesell/-innen, Techniker/innen, Architeckt/innen, Technische Zeichner/innen, Mitarbeiter/innen aus technischen Berufen

Inhalt
Der Lehrgang besteht aus vier Modulen, die auch eigenständig besucht werden können.

  • Weitere Informationen finden Sie HIER

Für jedes Modul erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Trier.

Nach den Modulen 1 + 2 sowie 3 + 4 werden jeweils Teilprüfungen angeboten.

Lehrgangsabschluss
Nach erfolgreichem Abschluss beider Teilprüfungen erhalten Sie den bundesweit anerkannten Abschluss zur "CAD-Fachkraft" mit Zeugnis und Urkunde

Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich. Zertifiziert nach AZAV.

Zulassungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse am PC. Zur Prüfung der CAD-Fachkraft ist zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung abgelegt hat oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen kann

Abschluss
Staatlich anerkannte, öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung zur CAD-Fachkraft.

Abschluss
Fachkraft - CAD (HWK, PrüfO regionsspezifisch) i
Förderungsart
Qualifizierungsscheck (Rheinland-Pfalz)
Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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