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Umschulung Personaldienstleistungskauffrau/-mann (IHK)

Inhalt

Inhalte

Vermittlung aller Inhalte des Ausbildungsrahmen-planes der IHK und Zusatzqualifikationen:

Einstiegsabschnitt - kaufmännische Kernkompetenzen / Personalgewinnung (4 Monate)

• Grundlagen Marketing

• Organisationsformen/Führungsstile

• Kaufmännisches Rechnen

• Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

• Investition und Finanzierung

• Grundlagen Steuerrecht

• Bewerbungsstrategien/Praktikumsrecherche

Abschnitt 1 Personaleinstellung und Personalsachbearbeitung (6 Monate)

• Bewerberberatung, Personalbedarf

• Personalauswahl I (Grundlagen)

• Personaleinstellung und Personalvermittlung

• Berufsbezogene Rechtsanwendungen I

• Berufsbezogene Rechtsanwendungen II

• Personalsachbearbeitung (mit DATEV)

• Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

Abschnitt 2 Personal- und Projektmanagement (6 Monate)

• Grundlagen Personal

• Englisch I (Basic, Sprachanwendung)

• Personalauswahl II Vertiefung

• Personaleinsatz

• Englisch II (Vertiefung)

• Personalführung und Personalbetreuung

• Englisch + LCCI-Prüfung (Prüfung in Wirtschaftsenglisch)

• Einführung Projektmanagement – IAL Zusatz

• Präsentation mit MS PowerPoint – IAL Zusatz

Abschnitt 3 Personalmanagement und Personalmarketing (6 Monate)

• Personalanwerbung

• Qualitätssicherung

• Arbeitssicherheit

• Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen

• Marketing

• Vertragsgestaltung

• Kontrolle / Vertragsstörungen

• SAP HCM – IAL Zusatz

Abschluss
Kaufmann/-frau - Personaldienstleistung (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 13.02.08) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
E-Learning
Sonstiges Merkmal
Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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