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Umschulung Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)

Inhalt

Inhalte

Vorbereitungslehrgang zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO

• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

• Unfallverhütungsvorschriften

• Umgang mit Menschen, besonders in Gefahrensituationen

• Grundzüge der Sicherheitstechnik

Gesamtdauer: 2 Monate Prüfung vor der IHK, alternativ zum IHK-Abschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Kurs „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“

• Grundlagen EDV, Betriebbssysteme, Datenschutz

• Grundlagen in Buchführung und Kosten- und Leistungsrechnung

• Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln

• Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

• Sicherheits- und Serviceorientiertes Verhalten und Handeln

• Englisch für Sicherheitskräfte alternativ Erste-Hilfe-Kurs

Gesamtdauer: 7 Monate Prüfung vor der IHK, alternativ zum IHK-Abschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Kurs „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“

• Handlungsfelder in der Sicherheitswirtschaft

• Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen

• Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften

• Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten

• Berufsspezifische Kommunikation

• Sicherheitstechniken

• Geschäftsprozesse in der Sicherheitsbranche

• Planung und Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen

• Englisch für Sicherheitskräfte

Gesamtdauer: 22 - 24 Monate Prüfung vor der IHK

Optionales Einstiegsmodul / Dauer max. 2 Monate

Abschluss
Schutz- und Sicherheitskraft (Fortbildungsprüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der IHK) i
Fachkraft - Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 21.05.08) i
Zertifikat
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)
Sonstiges Merkmal
Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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