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Deutsch (IK1 V) - Integrationskurs

Inhalt

Integrationskurse sind Sprachkurse auf der rechtlichen Grundlage des Zuwanderungsgesetzes sowie der Integrationskursverordnung (IntV). Sie sind ein Angebot für Zugewanderte ohne ausreichende Sprachkenntnisse, die auf Dauer in Deutschland leben wollen. Die Durchführung kontrolliert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Allgemeine Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden, der bis zur Niveaustufe B1 entsprechend dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ (GER) führt und einem 100-stündigen Orientierungskurs, der die grundlegenden Werte der deutschen Gesellschaft vermittelt. Ein Integrationskurs schließt mit der Sprachprüfung DTZ ab, die man auf der Niveaustufe A2 oder B1 bestehen kann.

Zertifikat
Leben in Deutschland (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i
Deutsch-Test für Zuwanderer A2·B1 (DTZ) (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i
Förderungsart
Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende)
Unterrichtsart
Online-Seminar
Sonstiges Merkmal
Mit Kinderbetreuung (Kursmerkmal)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 08:30 - 12:30 Uhr Vormittags
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
250 
Für Teilselbstzahler: € 195,00 pro Modul, für Teilnehmer mit Kostenbefreuung: kostenlos
Rummelstraße 15
67655 Kaiserslautern

max. 25 Teilnehmer

Mit Kinderbetreuung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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