Inhalt
Integrationskurse sind Sprachkurse auf der rechtlichen Grundlage des Zuwanderungsgesetzes sowie der Integrationskursverordnung (IntV). Sie sind ein Angebot für Zugewanderte ohne ausreichende Sprachkenntnisse, die auf Dauer in Deutschland leben wollen. Die Durchführung kontrolliert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Allgemeine Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden, der bis zur Niveaustufe B1 entsprechend dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ (GER) führt und einem 100-stündigen Orientierungskurs, der die grundlegenden Werte der deutschen Gesellschaft vermittelt. Ein Integrationskurs schließt mit der Sprachprüfung DTZ ab, die man auf der Niveaustufe A2 oder B1 bestehen kann.
- Zertifikat
- Leben in Deutschland (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i
Deutsch-Test für Zuwanderer A2·B1 (DTZ) (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i - Förderungsart
- Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende) - Unterrichtsart
- Online-Seminar
- Sonstiges Merkmal
- Mit Kinderbetreuung (Kursmerkmal)