Diese wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung der IHK nachweist, dass er über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.
Die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung garantieren, die rechtlichen Grundlagen nach dem Gaststättengesetz, sowie die damit korrespondierende Gesetzgebung z.B. von der GEMA bis hin zur Spielverordnung. Weiter werden die biologischen, chemischen und physikalischen Gefahren behandelt, die bei Umgang mit Lebensmittel und Schankanlagen zu beachten wären.Unterrichtung nach § 4 Abs. 1, Gaststättengesetz, Voraussetzung: keine
Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.