Inhalt
Das Seminar beinhaltet die jährliche Belehrung nach §4 der LMHV sowie die Folgeschulung nach IFSG
Unternehmen, die einen Notfallplan entwickelt haben, sind auf Krisensituationen gut vorbereitet. Besonders Betriebe der Lebensmittelindustrie stellen eine Risikogruppe dar. Wer Lebensmittel verarbeitet, weiß um die Gefahren. Für Unternehmen bedeutet dies mindestens einen wirtschaftlichen Schaden. Darüber hinaus können Verantwortliche aber auch haftbar gemacht werden.
Seminarmethoden und -technik:
Vortrag, handlungsorientiertes Lernen, Diskussion, Fallbeispiel - Erkennen einer möglichen Krise, Lernen aus vergangenen Krisen
- Vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen
- Vorboten einer Krise erkennen
- Produktbeobachtung mit Risikoabschätzung und Ableitung von Maßnahmen
- Verhalten der Verbraucher / Verhalten der Mitarbeiter
Voraussetzung: keine
Ansprechpartner: Amelie Mayer
Telefon: +49.261.3048932
Email: mayer@gbz-koblenz.de
Teilnahmebescheinigung
Art: Fortbildung/Qualifizierung