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- gem. § 27 LGG -
Jede Gleichstellungsbeauftragte hat eine Stellvertreterin - so sieht es das Gesetz vor. Sie wird i.d.R. im \"Verhinderungsfall\" tätig. Was sind ihre Aufgaben und welche Rechte hat sie? Wie kann die konkrete Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten aussehen / gestaltet werden?