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Zusatzqualifikation Bilanzbuchhaltung International (IHK) Klausurenkurs Fernlehrgang

Bilanzbuchhalter/in International (IHK) Klausurenkurs Fernlehrgang

Inhalt

Lehrgangsziel:
Klausurentraining zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung "Zusatzqualifikation: Bilanzbuchhalter/in International (IHK)"

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß § 13 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschuss Gepr. Bilanzbuchhalter/in vom 18.12.2020

Teilnahmevoraussetzungen:
Fortbildungsabschluss als Bilanzbuchhalter/in bzw. als gepr. Bilanzbuchhalter/in bzw. abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium und Absolvierung eines Lehrgangs zur Zusatzqualifikation Bilanzbuchhaltung International (IHK)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte o. g. Verordnung

Lehrgangsinhalte:
Klausuren aus den Bereichen Internationales Rechnungswesen Einzelabschluss und Konzernabschluss, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Internationale Finanzierungsmöglichkeiten, Internationale Bilanzanalyse

- Lehrgangsmaterial:

4 Musterklausuren mit Bearbeitungshinweisen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 26 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Musterklausuren mit Bearbeitungshinweisen

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5121619

Zertifikat
Bilanzbuchhalter/in - International (Zusatzqualifikation nach § 14 der BibuchhFPrV vom 09.12.2019) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 469 
sonstige Kosten: 70 EUR
Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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