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Zertifizierte/r Datenschutzbeauftragte/r

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung zum/zur Zahnarzthelfer/in, Zahnmedizinischen Fachangestellten oder Arzthelfer/in oder medizin. Fachangestellten oder vergleichbare Ausbildung oder langjährige Berufserfahrung in der Arzt- oder Zahnarztpraxis; technische Voraussetzung: Multimedia PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Pflichten und Aufgaben einer/eines Datenschutzbeauftragten - Datenschutzrichtlinie, Datenschutzhandbuch - Mit den richtigen Maßnahmen die Praxis vor Missbrauch schützen - Den Datenschutz am Empfang gewährleisten - Rechte von Patienten und Beschäftigten kennen und umsetzen - Datenschutzpannen umgehen - Die IT vor Missbrauch schützen - Datenschutz bei fortschreitender Digitalisierung gewährleisten

- Lehrgangsmaterial:

4 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 86 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 4 Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 4 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7344519

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Datenschutzbeauftragte/r i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 976 
4 Raten zu 244.00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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