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Bachelor - Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht (LL.B.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Bachelor of Laws (LL.B.) im Studiengang Wirtschaftsrecht

Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife, alternativ: Aufstiegsfortbildung, Eignungsprüfung oder erfolgreiches Studium an einer Hochschule in einem anderen Bundesland, ausreichende Englischkenntnisse
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts - Grundzüge des öffentlichen Rechts - Arbeitsrecht - Kreditsicherungsrecht - Allgemeine BWL - Zivilprozessrecht - Gesellschaftsrecht - Internet- und Medienrecht und Datenschutz - Technik der Fallbearbeitung im Wirtschaftsprivatrecht - Handelsrecht - Personal und Organisation - Internationale Handelsgeschäfte - Vertragsgestaltung - Finanzwirtschaft - Selbstmanagement - Rechnungswesen - Projektmanagement - Legal English - Wissenschaftliches Arbeiten - Theorie-Praxis-Transfer - Kommunikation und Führung
Im 5. und 6. Semester zusätzlich zwei Wahlmodule aus den Bereichen Recht und Wirschaftswissenschaft und Management

- Lehrgangsmaterial:

Onlinemodule

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 4334 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 28 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Onlinemodule

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 181018

Abschluss
Bachelor of Laws (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 13968 
36 Raten zu 388.00 EUR
Fernunterricht

36 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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