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Visagist/in

Visagist/in, geprüfte/r Visagist/in

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Bereich der Kosmetik

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mindestens Mittlere Reife oder vergleichbarer Abschluss, berufliche Erfahrungen im Schönheitsbereich sind wünschenswert

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme an den Präsenzseminaren

Lehrgangsinhalte:
u. a. Theorie der Praxis des Make-ups: Geschichte des Make-up, Arbeitsplatz, Anatomie des Kopfes, Hygiene, Foundation, Rouge, Augen Make-up, Lippen Make-up, spezielle Make-ups für Tag, Abend, Braut, Urlaub etc.; Dermatologie: Struktur der Haut, Hauterkrankungen, kosmetische Hautveränderungen; Chemie/kosmetische Präparate: anorganische Stoffe der Kosmetik, organische Chemie, Alkohole, Fette, Waches, reinigende und dekorative Kosmetikprodukte; Berufs- und Wirtschaftskunde: Berufsbild, Betriebsgründung, Organisation, Marketing

- Lehrgangsmaterial:

9 Lerneinheiten, 1 Fachbuch

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 290 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 9 Lerneinheiten, 1 Fachbuch

Begleitender Unterricht: ein 2-tägiges und ein 3-tägiges Seminar

  • Nah-Unterricht: 50 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7357419

Sonstiges Merkmal
Kosmetik-Visagist/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1737 
9 Raten zu 193.00 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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