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Vegane Ernährung für Mutter und Kind

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Beratung über vegane Ernährung in Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
wünschenswert ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur (veganen) Ernährungsberater/in; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Vorteile und Nachteile einer Mischkost und einer veganen Ernährung, Stellungnahmen globaler Fachgesellschaften zur veganen Ernährung, Einsatz von Supplementen, vegane Ernährung und Kinderwunsch, Schwangerschaft: Nährstoffe, Gewicht, Gelüste etc., Stillzeit: Muttermilch und Säuglingsanfangsnahrung, erstes Lebensjahr: von Milch und Brei zum Familientisch, Kindheit und Jugend: Prägung des Essverhaltens, Sozialer Druck: Vorurteile verstehen, Konflikte erkennen, Kommunikation im Konflikt

- Lehrgangsmaterial:

4 Skripte und Lehrvideos auf der Lernplattform

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 181 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Skripte und Lehrvideos auf der Lernplattform

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7350719

Der Lehrgang kann auch in einer zwei Monate dauernden Variante mit einer wöchentlichen Bearbeitungszeit von ca. 21 Stunden belegt werden.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 387 
3 Raten zu 129.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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