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Tierernährungsberater/in (Hunde & Katzen)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Fachkenntnissen für die Beratung von Hunde- und Katzenbesitzern hinsichtlich artgerechter Ernährung und Zubereitung von Futtermitteln

Abschluss: zwei Abschlussarten: nach erfolgreicher Bearbeitung des Online-Tests und der Einsendeaufgaben erhalten Sie ein Institutsinternes Zeugnis "Tierernährungsberatung", das Abschlusszertifikat "Tierernährungsberater/in" erhalten Sie, wenn Sie berufliche Erfahrungen im Umgang mit Tieren nachweisen können und die Abschussprüfung bestehen

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen,

Teilnehmer die das Abschlusszertifikat "Tierernährungsberater"/in" anstreben, müssen berufliche Erfahrungen im Umgang mit Tieren nachweisen,

technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Teilnahmevoraussetzungen

Lehrgangsinhalte:
Ethologie von Hund und Katze - Anatomie, Physiologie und Pathologie der Verdauung - Allgemeine Tierernährung - Spezifische Tierernährung - Methodik der Ernährungsberatung

- Lehrgangsmaterial:

1 Begleitheft, Nährwerttabelle, Nährstoffrechner, 7 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 7 Monate, gesamt 211 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Begleitheft, Nährwerttabelle, Nährstoffrechner, 7 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7357119v

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1036 
7 Raten zu 148.00 EUR
Fernunterricht

7 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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