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TCM – Chinesische Arzneitherapie

TCM - Chinesische Arzneitherapie

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Behandlung mit chinesischen Arzneimitteln

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Grundkenntnisse der traditionellen chinesischen Medizin, Tätigkeit in einem Heilberuf (Arzt/Ärztin, Heilpraktiker/in, Physiotherapeut/in, Osteopath/in etc.)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Grundlagen chinesischer Pharmakologie, Diagnostik, Ätiologie, Pathologieformen, Behandlungsprinzipien, therapeutische Therapiestrategien, Klassifikation chinesicher Rohdrogen der Materia Medica, Temperaturverhalten, Geschmacksverhalten, Aufbau einer chinesischen Arzneirezeptur, Zubereitung chinesischer Rohdrogen, Organbezug/Orbisbezug, Funktionskreis- und Leitbahnbezug, Wirkung, Wirkort, Wirkrichtung, Zungendiagnostik, Zubereitung chinesischer Arzneimittel, Substanzenlehre, Psychologiekonzept, Indikationen und Kontraindikationen der chinesischen Arzneitherapie

- Lehrgangsmaterial:

6 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 181 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ein fakultatives Wochenendseminar (16 Unterrichtsstunden) zum Erwerb des Zertifikats

  • Nah-Unterricht: 16 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7341419

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 735 
6 Raten zu 110 EUR, sonstige Kosten: 75 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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