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Master - Systemische Beratung und Coaching

Beratung und Coaching (M.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Systemische Beratung und Coaching

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulabschluss in den Bereichen Psychologie, Soziale Arbeit, Pädagogik, Betriebswirtschaft, Medizin, Pflege- und Therapiewissenschaften, Natur- und Geisteswissenschaften sowie Verwaltungs-, Polizei- und Rechtswissenschaften

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichgestellter Abschluss (mind. 180 CP) - weiteres siehe Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Empirische Forschung - Theorie der Systemischen Beratung - Persönlichkeits- und Sozialpsychologie - Coaching - Projekt- und Change-Management - Datenanalyse Qualitativ und Quantitativ - Praxis der Systemischen Beratung - Klinische Psychologie und Diagnostik - Leadership - Systemische Online-Beratung - Systemische Supervision - Werte und Konflikte - Wahlmodul I und II (u.a. Beratung und Gesundheitskommunikation, Arbeit und Gesundheit, Mediation, Systemische Genderberatung)

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2890 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 28 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1100819

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12936 
24 Raten zu 539 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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