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Fachwirt/in - Steuern (Klausurenfernkurs im Internet) [Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer]

Steuerfachwirt / Klausurenfernkurs im Internet

Inhalt

Lehrgangsziel: Klausurentraining zur ergänzenden Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerfachwirteprüfung

Abschluss: Prüfung zum Steuerfachwirt vor einer Steuerberaterkammer

Teilnahmevoraussetzungen:
Technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
in der Regel: Steuerfachangestellte mit mind. 3-jähriger einschlägiger Berufspraxis oder einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Einzelheiten sind in den Prüfungsordnungen der einzelnen Kammern geregelt

Lehrgangsinhalte:
je 8 Klausuren aus den folgenden 3 Themenbereichen:
Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer - Jahresabschlussanalyse, Bilanzierung von Gesellschaften, Gesellschaftsrecht - Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer

- Lehrgangsmaterial:

24 Klausuren mit Lösungen, Dokumentationen (Auszüge aus Fachliteratur etc.) - werden online zur Verfügung gestellt

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 24 Klausuren mit Lösungen, Dokumentationen (Auszüge aus Fachliteratur etc.) - werden online zur Verfügung gestellt

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen; im Internet werden Newsgroups zur Diskussion des Klausurstoffes eingerichtet

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 540900

Abschluss
Fachwirt/in - Steuern (Prüfung durch Steuerberaterkammern geregelt) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1004 
9 Raten zu 98.89 - sonstige Kosten: 114.00 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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