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Steuerberater/in [Klausurenfernkurs im Internet]

Steuerberater / Klausurenfernkurs im Internet

Inhalt

Lehrgangsziel:
Klausurentraining zur ergänzenden Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor dem Finanzministerium des jeweiligen Landes

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufspraxis in steuerberatenden Berufen; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Einzelheiten sind den §§ 36 u. 37 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zu entnehmen

Lehrgangsinhalte:
je 17 Klausuren aus den folgenden 3 Themenbereichen: Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer - Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Internationales Steuerrecht - Jahresabschluss, Bilanzierung von Gesellschaften, Umwandlung

- Lehrgangsmaterial:

51 Klausuren mit Lösungen, Dokumentationen (Auszüge aus Fachliteratur etc.) - werden online zur Verfügung gestellt

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 51 Klausuren mit Lösungen, Dokumentationen (Auszüge aus Fachliteratur etc.) - werden online zur Verfügung gestellt

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen; im Internet werden Newsgroups zur Diskussion des Klausurstoffes eingerichtet

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 540700

Für Teilnehmer, die den Steuerberater/Fernlehrgang im Internet oder den GFS Fernlehrgang belegt haben, ermäßigt sich jede Rate um 20,00 EUR

Abschluss
Steuerberater/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 01.08.22) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1664 
12 Raten zu 129 EUR, sonstige Kosten: 114 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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