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Stationsleiter/in und Teamleiter/in

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Stations- oder Gruppenleitung in Krankenhäusern

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung mit staatlicher Anerkennung aus dem Altenpflege, Heilerziehungs-, Kinder- Krankenpflegebereich oder abgeschlossenes Hochschulstudium aus dem Bereich der Pflege; wünschenswert ist langjährige Berufserfahrung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Umgang mit demenziell Erkrankten - Psychologische Handlungskonzepte - Führung von Mitarbeitern - Allgemeines Qualitätsmanagement - Qualitätssicherung und Organisation von pflege - Recht für Gesundheits- und Sozialberufe - Unternehmensführung - Projektmanagement und Konzeptentwicklung - Organisation einer Station im Krankenhaus

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 838 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 13 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: insgesamt 60 Seminartage (286 Unterrichtsstunden); Seminarteilnahme ist erforderlich für Aufstiegsfortbildungsförderung

  • Nah-Unterricht: 286 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7221612

Lehrgang (ohne Präsenzunterricht): beim Veranstalter zu erfragen

Abschluss
Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
Stationsleiter/in - Kranken-/Alten-/Kinderkrankenpflege (PrüfO Landesrecht) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 6968 
15 Raten zu 437.87 - Prüfungskosten: 400.00 EUR
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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