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Pädagogische Fachkraft für Schulsozialarbeit

Pädagogische Fachkraft für Schulsozialarbeit (FAPS-Zertifikat)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als Pädagogische Fachkraft für Schulsozialarbeit

Abschluss: institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossenes (Fach)Hochschulstudium der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit (Diplom oder Bachelor) oder gleichwertige Ausbildung und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Sozialpädagogik, technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Schulsozialarbeit - der Schulsozialarbeiter - Sozialkompetenzen erlernen - Elternarbeit - Kommunikation und Konfliktbearbeitung - Netzwerkarbeit in und für Schulen - Die Kraft des Widerstand und die Förderung der Resilienz - Ganztagsschule pädagogisch gestalten

- Lehrgangsmaterial:

8 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 8 Monate, gesamt 344 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7349919c

Für eine Tätigkeit an privaten Schulen und Einrichtungen wird häufig auch die Qualifikation als Pädagoge/Pädagogin, Psychologe/Psychologin und Erzieher/in anerkannt.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1442 
8 Raten zu 180,00 EUR
Fernunterricht

8 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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