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Psychotherapie – Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die amtsärztliche Kenntnisüberprüfung zum/zur Heilpraktiker/in eingeschränkt auf den Bereich Psychotherapie gemäß Leitlinien vom 22.03.2018

Abschluss: Prüfung vor einem Gesundheitsamt zum Erwerb der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Teilnahmevoraussetzungen:
Mittlerer Bildungsabschluss, psychologische Grundausbildung oder langjährige Tätigkeit in der pädagogischen, psychologischen/psychosozialen Beratung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mittlerer Bildungsabschluss, Vollendung des 25. Lebensjahres, polizeiliches Führungszeugnis, gesundheitliche Eignung

Lehrgangsinhalte:
Körperlich begründbare Störungen - Schizophrenie und wahnhafte Störungen - Affektive Störungen - Neurosen - Persönlichkeitsstörungen/Belastungsstörungen - Psychosomatik - Abhängigkeit - Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter - Behandlungsmethoden psychischer Störungen - Gesetzeskunde

- Lehrgangsmaterial:

12 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 1 zweitägiges Seminar

  • Nah-Unterricht: 9 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5119919

Abschluss
Heilpraktiker/in für Psychotherapie ('Kleine/r Heilpraktiker/in' - HeilprG vom 23.12.16) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 936 
12 Raten zu 78.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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