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Privatpilotenlizenz (Flugzeug) PPL-A

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flächenflugzeug) (PPL-A)

Abschluss: Prüfung vor der entsprechenden Landesluftfahrtbehörde

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre, Englischkenntnisse, Kenntnisse in Mathematik und Physik (ggf. Eingangstests); technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 17 Jahre, polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis über flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 2, Funksprechzeugnis, Erste-Hilfe-Ausbildung ect.; Näheres beim Institut

Lehrgangsinhalte:
u. a. Air Law, Aircraft General Knowledge, Navigation, Meteorology, Principles of Flight, Human Performance, Operational Procedures, Flight Performance and Flight Planning, Communication

- Lehrgangsmaterial:

WBTs in englischer Sprache

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 86 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • WBTs in englischer Sprache

Begleitender Unterricht: ein 3-tägiges Präsenzseminar in Dortmund

  • Nah-Unterricht: 18 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5123520

Die angegebene Lehrgangsdauer kann abweichen und darf maximal 18 Monate betragen. Die Prüfbehörde erhebt Prüfungsgebühren.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz
Unterrichtssprache ENGLISCH (Kursmerkmal)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1250 
6 Raten zu 208 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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