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Steuerberater/in [Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung]

Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerberatungsgprüfung gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor dem Finanzministerium des jeweiligen Landes

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufspraxis in steuerberatenden Berufen und grundlegende Kenntnisse in Steuerrecht und Rechnungswesen
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Einzelheiten sind § 36 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zu entnehmen

Lehrgangsinhalte:
Arbeitsmethodik - Wirtschaftsrecht - Umsatzsteuer - Bewertung - Bilanzsteuerrecht - Einkommenssteuer - Gewerbesteuer - Körperschaftssteuer - Abgabenordnung - Erbschaftssteuer - Internationales Steuerrecht - Umwandlungsrecht - Finanzgerichtsordnung

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 17 Monate, gesamt 1096 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 15 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module

Begleitender Unterricht: 68 fakultative Online-Seminare (408 Std.) können belegt werden, Näheres hierzu ist beim Anbieter zu erfragen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5118519

Abschluss
Steuerberater/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 01.08.22) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 5440 
17 Raten zu 320.00 EUR
Fernunterricht

17 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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