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Online-Lehrgang zum/zur Reittherapeuten/Reittherapeutin

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten um mit dem Pferd eine reittherapeutische Förderung zu planen, durchzuführen, zu dokumentieren und zu evaluieren

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufsausbildung im päd. Bereich mit 3-jähriger Berufserfahrung oder Nachweis eines Praktikums von mind. 160 Stunden oder Teilnahme an den päd. Vorbereitungstagen der Präsenzlehrgänge - Sachkundenachweis für Pferdehaltung gem. §11 TierSchG/Transportbefähigung gem. EG VO 1/2005 - Nachweis des Deutschen Reitpasses oder Reitabzeichen Klasse 6 oder reiterliche Sichtung ; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Theoretische Einführung in die Reittherapie - Sicherheitsaspekte in der Reittherapie -Notfallmaßnahmen in der Reittherapie - Reittherapie in der Praxis - Sachkunde Pferd - Ausgleichsarbeit für Therapiepferde - Pädagogik - Psychologie - Physiotherapie - Grundlagen zur Erarbeitung einer Facharbeit - Allgemeine Rechtsgrundlagen - Pferdephysiotherapie und -osteopathie

- Lehrgangsmaterial:

14 Module, Videos

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 464 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 14 Module, Videos

Begleitender Unterricht: zwei 2-tägige Seminare (40 Std.) - zwei fakultative Online-Seminare (4 Std.)

  • Nah-Unterricht: 40 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7342519

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Reittherapeut/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2799 
9 Raten zu 311.00 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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