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Make-up Artist (IHK-Zertifikat)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Zertifikatsprüfung zum Make-Up Artist der IHK Rhein-Neckar in Mannheim

Abschluss: institutsinternes Zeugnis und IHK-Zertifikat der IHK Rhein-Neckar

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, Grundkenntnisse im Bereich Beauty und Make-Up, technische Voraussetzung: Internetfähiger Computer und die Möglichkeit Fotos und Videos als Arbeitsnachweise einzusenden (z.B. mit Hilfe eines Smartphones)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Die Welt der Schönheit - Gesicht und Haut - Make-Up - Frisuren und Gesichtsformen - Soft-Skills - Arbeitsalltag eines Make-Up-Artist - Verkaufsschulung - Marketing

- Lehrgangsmaterial:

Online-Lernplattform mit Videos sowie ein Workbook

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 322 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Lernplattform mit Videos sowie ein Workbook

Begleitender Unterricht: es besteht die Möglichkeit Sonntags am Präsenzunterricht teilzunehmen, außerdem werden auf Wunsch individuelle Prüfungsvorbereitungen angeboten, Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5121219

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Make-up-Artist [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3175 
7 Raten zu 364,00 EUR, sonstige Kosten: 625 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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