Inhalt
Lehrgangsziel:
Bachelor of Arts im Studiengang Kindheitspädagogik
Abschluss: Bachelor of Arts
Teilnahmevoraussetzungen:
siehe bitte Allgemeine Zulassungs- und Einschreibungsordnung der Internationalen Hochschule
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Allgemeine Zulassungs- und Einschreibungsordnung der Internationalen Hochschule
Lehrgangsinhalte:
u. a. Pädagogik der Kindheit, Konzepte und Arbeitsfelder der Pädagogik, wissenschaftliche Bedingungen der Pädagogik, Selbstreflexion, Persönlichkeitsentwicklung und Professionalisierung, psychologische und neurobiologische Grundlagen, frühkindliche Entwicklung, kollaboratives Arbeiten, Didaktik und Methodenkompetenzen der Kindheitspädgogik, Inklusion, Elternarbeit, Soziologie, Sozialrecht, Gesundheitsförderung und Prävention, Sozialpolitik, Integration und Migration, Sozialwissenschaft, Interkulturelle Handlungskompetenz, Supervision, Intervison, Coaching, Diversity Management, Qualitätsmanagement, Sozialgeschichte, Philosophie und Ethik, quantitative Forschungsmethoden, Kinderschutz sowie Spezialisierungen mit Wahlflichtfächern aus Handlungsfeld Familie und Kinderschutz, Handlungsfeld Kindertagesbetreuung, Handlungsfeld Freizeitpädagogik, Handlungsfeld Schule
- Lehrgangsmaterial:
Module online (Studienskripte, Online-Tutorien, Übungen, Podcasts etc.)
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 48 Monate, gesamt 5470 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 26,5 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- Module online (Studienskripte, Online-Tutorien, Übungen, Podcasts etc.)
Begleitender Unterricht: in Form von Online-Tutorien
- Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 1104419
Die Module des Fernstudiengangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen. Bei einer Dauer von 36 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 13.983,00 EURO (36 Raten à 369,00 EURO + 699,00 EURO Graduierungsgebühr). Bei einer Dauer von 72 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 16.467,00 EURO (72 Raten à 219,00 EURO + 699,00 EURO Graduierungsgebühr). Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig.