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Master - Human Resource Management

Human Resource Management (M.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Human Resource Management

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
entsprechen den Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder fachspezifische Fortbildungsprüfung oder Befähigungszeugnisse nach der Schiffsoffizier- Ausbildungsverordnung oder Abschluss einer anerkannten Fachschule oder abgeschlossene Berufsausbildung und mind. 3-jährige Berufstätigkeit - Näheres siehe §2 der Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
HR Strategy Analytics - Operatives HR-Management - Psychologie für Personaler - Leadership & Performance Management - Change Management - Arbeits- und Sozialrecht - Arbeits- und Vergütungsmanagement - Kommunikations- und Verhandlungstechniken - Wahlschwerpunkt Employability Management, Recruiting & Assessment, People Development, International HRM - Methoden der angewandten Personalforschung - HRM-Trend-Analyse - HR Consulting und Projektmanagement

- Lehrgangsmaterial:

Module online - es können 120 bzw. 60 CP je nach Variante erworben werden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 32 Monate, gesamt 138 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 1 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module online - es können 120 bzw. 60 CP je nach Variante erworben werden

Begleitender Unterricht: drei 2-tägige Präsenzseminare

  • Nah-Unterricht: 62 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 176018c

Bei einer Studiendauer von 24 Monaten betragen die Lehrgangskosten 11976,00 Euro (24 Raten à 499,00 Euro).

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12704 
32 Raten zu 397 EUR
Fernunterricht

32 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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