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Heilpraktiker/in (HPG) Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum/zur Heilpraktiker/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum/zur Heilpraktiker/in

Teilnahmevoraussetzungen:
mind. Hauptschulabschluss, Ausbildung in einem medizin. Assistenzberuf ist von Vorteil, Mindestalter 23 Jahre, Erste-Hilfe-Kurs; technische Voraussetzungen: Internet-Zugang und Telefonanschluss
Hinweis: für Personen ohne medizinische Vorbildung ist die Teilnahme am begleitenden Unterricht obligatorisch

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
zur amtsärztlichen Überprüfung: mind. Hauptschulabschluss, Mindestalter 25 Jahre bei der Prüfungsanmeldung, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitsattest

Lehrgangsinhalte:
Anatomie - Physiologie - Pathologie - Diagnostik - Pharmakologie - Gesetzeskunde - Psychiatrie - Kommunikation - Schwangerschaft

- Lehrgangsmaterial:

52 Lehrhefte, 1 Zusatzlernheft, 2 Fachbücher

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 20 Monate, gesamt 602 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 52 Lehrhefte, 1 Zusatzlernheft, 2 Fachbücher

Begleitender Unterricht: ein 4 Präsenztage, 2 Online-Seminare sowie ein Telefontraining zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

  • Nah-Unterricht: 32 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5113919

Abschluss
Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2580 
20 Raten zu 129 EUR
Fernunterricht

20 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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