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Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung und zur Fortbildung im Steuerrecht

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor der Steuerberaterkammer des jeweiligen Landes

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufspraxis in steuerberatenden Berufen, Grundlagenkenntnisse in Buchführung, Bilanzierung, Steuerrecht

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte §§ 35 - 37 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)

Lehrgangsinhalte:
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Technik der Klausurenbearbeitung, Grunderwerbssteuer, Buchführung und Bilanzierung, Gewerbesteuer, Abgabenordnung, Grundsteuer, Finanzgerichtsordnung, Körperschaftssteuer, Umwandlungssteuerrecht, Erbschaftssteuer, Erbrecht, Außensteuerrecht, Bewertungsrecht, GmbH & Co. KG und stille Gesellschaft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 50 Lehrbriefe, 9 Klausuren mit Musterlösungen

Begleitender Unterricht: Präsenzseminare werden fakultativ angeboten

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5122219

Abschluss
Steuerberater/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 01.08.22) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1680 
12 Raten zu 140.00 EUR- Nah-Kurskosten: 0.00 EUR- Prüfungskosten: 0.00 EUR- sonstige Kosten: 0.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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