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Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer/innen

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von vertieften Kenntnissen aus den Bereichen Betreuungsrecht, Betreuungsverfahren, Sozialrecht, betreuungsrelevante Krankheitsbilder und Berufsethiik

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschul- oder Fachhochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 3-jähriger Berufspraxis; es sollen mindestens drei Betreuungsfälle gerichtlich übertragen worden sein; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen Sozialrecht - Betreuungsrelevante Krankheitsbilder - Grundlagen der rechtlichen Betreuung - Betreuungsrecht und Aufgabenkreise - Grundlagen Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Strafrecht - Betreuungsverfahren und Unterbringung - Vergütung und Vertiefung Betreuungsverfahren - Ethik und Reflexion in der Betreuungspraxis

- Lehrgangsmaterial:

11 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 968 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 25 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 11 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ein fakultatives zweitägiges Präsenzseminar von insgesamt 16 Stunden

  • Nah-Unterricht: 16 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7330618

Die Seminarkosten sind in den Lehrgangskosten enthalten.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Berufsbetreuer/in [privatrechtlich] (Tätigkeit)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1598 
9 Raten zu 177 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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