Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 22.617 Weiterbildungskursen von 639 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht (ZAR)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Fachkenntnissen aus dem Bereich Rechtsanwaltsvergütungsrecht

Abschluss: Institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
mindestens mittlerer Bildungsabschluss/Realschulabschluss und eine Berufsausbildung in einem rechtlich qualifizierenden Ausbildungsberuf (z.B.: Rechtsanwaltsfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte usw.) oder rechtlich qualifizierendes Fachhochschul- oder Hochschulstudium; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Gegenstandswert- und Streitwertberechnung - Abrechnung außergerichtlicher anwaltlicher Leistungen - Abrechnung anwaltlicher Leistungen in Zivilsachen, im Mahnverfahren, in der Zwangsvollstreckung, im Straf- und Bußgeldverfahren sowie in der besonderen Gerichtsbarkeit

- Lehrgangsmaterial:

4 Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 138 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Module

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7353219

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 990 
9 Raten zu 110.00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren