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Fachpraktiker/in Dorn-Breuß (ALH)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Dorn-Breuß-Methode zur Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparates

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Heilpraktikerausbildung und Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz und mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Bereich der Heilkunde oder approbierte Mediziner oder examinierte Physiotherapeuten
technische Voraussetzung: PC mit Internetverbindung und Lautsprecher

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Erfolgreiche Bearbeitung der Fallarbeit und der beiden Onlinetests sowie Teilnahme an drei Fachwebinaren und den beiden Präsenzphasen

Lehrgangsinhalte:
Die Behandlung mit der Dorn-Breuß-Methode - Therapiegrundlagen - Therapiekonzepte - Die praktische Anwendung der Dorn-Methode - Praxisfälle aus der Orthopädie - Die Breuß-Massage und effektive Begleittherapien - Therapeutische Herausforderungen in der Praxis

- Lehrgangsmaterial:

3 Lehrbriefe, 5 Webinare

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 348 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 13,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 3 Lehrbriefe, 5 Webinare

Begleitender Unterricht: 2 Präsenzphasen (3 Tage, insg. 42 Unterrichtsstunden) und 5 Webinare (insg. 10 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 52 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7308216

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 924 
6 Raten zu 129 EUR, Prüfungskosten: 150 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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