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Fachfortbildung Unternehmenssteuerung und -kontrolle (HSB)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen über Unternehmenssteuerung und Unternehmenskontrolle in der Immobilienbranche

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
kaufmännische Grundausbildung bzw. betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse erwünscht, erste Branchenerfahrungen in der Immobilienwirtschaft; Lehrgang richtet sich insbesondere an Immobilienmakler/innen und Wohnimmobilienverwalter/innen; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme an den Onlineseminaren

Lehrgangsinhalte:
u. a. Businessplan, Unternehmensformen, Unternehmenssteuern, Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Finanzierungsarten, Investitionsrechnung

- Lehrgangsmaterial:

1 Lehrbrief, 1 Lernleitfaden, Lernmaterialien auf der Lernplattform

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 22 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Lehrbrief, 1 Lernleitfaden, Lernmaterialien auf der Lernplattform

Begleitender Unterricht: zwei Videokonferenzen (Dozentensprechstunden), zwei Online-Vorlesungen

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7346019

Lehrgangsdauer von 2 Wochen ist möglich. Das Teilnahmezertifikat gilt als Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungspflicht für Immobilienmakler/innen und Wohnimmobilienverwalter/innen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 299  Fernunterricht

1 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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