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Fachfortbildung Maklerrecht (HSB)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen im Maklerrecht

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
kaufmännische Grundausbildung bzw. betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse erwünscht, erste Branchenerfahrungen in der Immobilienwirtschaft; Lehrgang richtet sich insbesondere an Immobilienmakler/innen; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme an den Onlineseminaren

Lehrgangsinhalte:
u. a. Unterschiede Zivilmakler/Handelsmakler, Provision und Provisionsanspruch, Aspekte der Haftung, Werbeanzeigen, Maklervertrag, Exposéerstellung, diverse immobilienspezifische Rechtsgrundlagen

- Lehrgangsmaterial:

1 Lehrbrief, 1 Lernleitfaden, Lernmaterialien auf der Lernplattform

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 22 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Lehrbrief, 1 Lernleitfaden, Lernmaterialien auf der Lernplattform

Begleitender Unterricht: zwei Videokonferenzen (Dozentensprechstunden), zwei Online-Vorlesungen

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7346219

Lehrgangsdauer von 2 Wochen ist möglich. Das Teilnahmezertifikat gilt als Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungspflicht für Immobilienmakler/innen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 299  Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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