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Fachfortbildung Kinderheilkunde (ALH)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die naturheilkundliche Behandlung von Beschwerden im Kindesalter

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Heilpraktikerausbildung und Zulassung nach Heilpraktikergesetz sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Heilkunde oder Studium der Humanmedizin

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme am begleitenden Unterricht und den Webinaren

Lehrgangsinhalte:
Naturheilkunde für Kinder: Naturheilkunde für Kinderkrankheiten, Kinderkrankheiten mit Schüsslersalzen behandeln, Kinderkrankheiten mit Bachblüten behandelen - Aroma- und Phytotherapie für Kinder - Homöopathie für Kinder - Gesunde Ernährung für Kinder - Tipps aus der Naturheilpraxis für Kinder - Praktische erste Hilfe in der Naturheilpraxis für Kinder

- Lehrgangsmaterial:

4 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 671 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 13 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: zwei 2-tägige Seminare und ein 1-tägiges Seminar in Köln (insgesamt 40 Stunden) und neun ca 1,5-stündige Webinare (insgesamt 13,5 Stunden)

  • Nah-Unterricht: 73 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7309316

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1698 
12 Raten zu 129 EUR, Prüfungskosten: 150 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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