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Fachberatung für die Ernährung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Berater/in für Kinderernährung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Ernährungsberatung bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Grundkenntnisse in den Bereichen Ernährungslehre, Lebensmittelkunde, Ernährung, Prävention und Ernährungskommunikation wie sie im Grundkurs "Ernährungsberater/in" des Anbieters vermittelt werden.
Für die Nutzung des Online-Campus ist ein Internetzugang erforderlich.

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern - Ernährung von Kindern und Jugendlichen - Ernährungsbildung und Außer-Haus-Verpflegung - Ernährung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Beschwerden - Bewegungs- und Entspannungsförderung für Kinder und Jugendliche

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Nährwerttabelle

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 258 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Nährwerttabelle

Begleitender Unterricht: Zum Erwerb des Abschlusszertifikats zum/zur Fachberater/in ist die Teilnahme am zusätzlichen und kostenpflichtigen Seminar mit Abschlussprüfung erforderlich (2 Tage mit insg. 20 Std.)

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7334818

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1210 
6 Raten zu 155 EUR, Nah-Kurskosten: 280 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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